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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18   

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https://dejure.org/2020,76116
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18 (https://dejure.org/2020,76116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.05.2020 - L 2 R 438/18 (https://dejure.org/2020,76116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - L 2 R 438/18 (https://dejure.org/2020,76116)
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  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18
    Jeweils entsprechende Strecken sind auf dem Heimweg zu bewältigen, so dass die Gehfähigkeit des Versicherten insofern viermal am Tage gefordert wird (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 und Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18
    In rechtlicher Hinsicht ist unter den erläuterten Voraussetzungen ohne konkreten Vergleich der Leistungsfähigkeit mit dem Anforderungsprofil einer bestimmten Tätigkeit im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon auszugehen, dass der Versicherte sein Restleistungsvermögen noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwerten kann, also noch imstande ist, "erwerbstätig zu sein", d.h. durch (irgend)eine (unbenannte) Tätigkeit Erwerb(seinkommen) zu erzielen (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 und Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18
    Beweisanträge bzw. -anregungen, die so unbestimmt bzw. unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme - so diese vorbehaltlich einer etwaigen Erteilung einer Entbindung von der Schweigepflicht denn überhaupt stattfindet - selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll, brauchen dem Gericht weitere Ermittlungen nicht nahezulegen; sie sind als Beweisausforschungsanträge bzw. Beweisermittlungsanregungen auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig (BSG, U.v. 19. Oktober 2011 - B 13 R 33/11 R - NZS 2012, 230).
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 198/13 B

    Fragerecht eines Beteiligten gegenüber einem Sachverständigen in einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18
    Das Fragerecht begründet keinen Anspruch auf stets neue Befragungen, wenn der Beteiligte und der Sachverständige in ihrer Beurteilung nicht übereinstimmen (BSG Beschluss vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 198/13 B - juris Rn. 9; BSG, Beschluss vom 27. März 2020 - B 9 SB 83/19 B -, Rn. 8 - 9, juris).
  • BSG, 27.03.2020 - B 9 SB 83/19 B

    Entziehung des Merkzeichens G; Verfahrensrüge im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 R 438/18
    Das Fragerecht begründet keinen Anspruch auf stets neue Befragungen, wenn der Beteiligte und der Sachverständige in ihrer Beurteilung nicht übereinstimmen (BSG Beschluss vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 198/13 B - juris Rn. 9; BSG, Beschluss vom 27. März 2020 - B 9 SB 83/19 B -, Rn. 8 - 9, juris).
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